Compliance und Verhaltenskodex

Unser Verhalten muss stets unseren Grundsätzen und Unternehmenswerten, rechtlichen Vorschriften sowie den gesellschaftlichen Normen entsprechen. Dies gilt in allen Ländern, in denen wir aktiv sind. Die Einhaltung von externen und internen Regeln, ist für alle bei der Franz Ziel GmbH Tätigen verpflichtend.

Soziale Verantwortung
Unser wirtschaftliches Handeln basiert auf gesellschaftlichen und sozialen Grundsätzen, denen wir uns gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern verpflichtet haben. Es ist für uns ein wichtiges Ziel, das uns zur Verfügung stehende Kapital so einzusetzen, dass wir unseren Mitarbeitern interessante und sichere Arbeitsplätze anbieten können. Ein besonderes Anliegen ist uns dabei die Ausbildung junger Menschen, um ihnen einen guten Start in ihr Berufsleben zu geben. Der Schutz der Menschenrechte, Zukunftssicherung, Gesundheitsschutz, Weiterbildung, Arbeitssicherheit und die Förderung der Vielfalt in unseren Unternehmen sind wichtige Themen, um unsere Nachhaltigkeit zu fördern.

Die Franz Ziel GmbH legt großen Wert auf eine offene und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Unternehmenskultur und ermutigt jeden Mitarbeiter, sich bei möglichen Compliance-Risiken an seine üblichen Ansprechpartner im Unternehmen, insbesondere Vorgesetzte oder die lokale Geschäftsführung zu wenden. Entsprechendes gilt für unsere Geschäftspartner und alle weiteren Personen, die auf mutmaßliche Compliance-Verstöße hinweisen möchten.

Warum hat die Franz Ziel GmbH ein Hinweisgebersystem mit einer internen Meldestelle?
Eine interne Meldestelle ermöglicht es Beschäftigten der Franz Ziel GmbH und außenstehenden Dritten (z. B. Kunden, Geschäftspartner…) sowohl nationale Gesetzesverstöße vertrauensvoll zu melden als auch zu deren Aufklärung einen wesentlichen Beitrag zu leisten.

Ein gutes Compliance-Management-System mit der Möglichkeit einer internen Meldestelle bietet allen Beteiligten viele Vorteile:

  • …es schafft Vertrauen,
    in die Franz Ziel GmbH als solche und in deren Tätigkeiten bei den eigenen Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit in Bezug auf Integrität sowie Verantwortungsbewusstsein und ein darauf ausgerichtetes Handeln.

 

  • …schützt die beteiligten Personen,
    welche Informationen über die Interne Meldestelle zur Verfügung stellen oder durch die Meldung in ihren Rechten betroffen werden.

 

  • …ermöglicht ein Frühwarnsystem,
    durch eine frühzeitige präventive Sensibilisierung für unternehmensbezogenes Fehlverhalten („Frühwarnfunktion“).

 

  • …stärkt die Franz Ziel GmbH als Unternehmen,
    da rechtliche und wirtschaftliche Risiken frühzeitig erkannt und reduziert werden können, um vor wirtschaftlichen sowie Reputationsschäden zu schützen und die Unternehmenskultur nachhaltig zu fördern.

Ansprechpartner & Meldewege
Wir haben uns entschieden, die Meldungen in mündlicher oder schriftlicher Form mit einer digitalen Hinweisgeber-Lösung zu erfassen. Diese Hinweisgeber-Lösung wird in unserem Auftrag durch eine sog. Ombudsstelle betrieben. Bei der Ombudsstelle handelt es sich um die unavigator GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Gütersloh („unavigator“). Die unavigator unterliegt als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sehr strengen berufsrechtlichen Verpflichtungen, wie z.B. Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit, Gewissenhaftigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Durch die Inanspruchnahme der unavigator erreichen wir ein Höchstmaß an Vertraulichkeit und Verschwiegenheit für einen Hinweisgeber.

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise zu möglichen Rechts- als auch Compliance-Verstößen, haben, können Sie sich vertrauensvoll unter folgenden Meldewegen an die unavigator wenden:

https://app.whistle-report.com/report/

Der Link ist auch über den QR-Code erreichbar.

Telefonisch
Mo. – Fr.: 09:00 – 17:00 Uhr
Aus Deutschland: 0800 3800 999 (kostenfrei)
Aus dem Ausland: +49 69 9999 883

QR-Code-Hinweisgebersystem Franz Ziel GmbH

Selbstverständlich können Sie Ihre Meldung auch anonym abgeben. Um einer anonymen Meldung angemessen nachgehen zu können, bitten wir Sie möglichst viele Details und Unterlagen, die Ihren Hinweis stützen, der Meldung beizufügen. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Ursachenanalyse ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.

Bei jedem Kontakt ist die Wahrung der Vertraulichkeit der beteiligten Personen und der Meldung selbst sowie des Datenschutzes sichergestellt. Lesen können die Meldungen nur der Leiter der Compliance-Abteilung der unavigator sowie gegebenenfalls von diesem eingeschaltete unabhängige Rechtsanwälte

Bitte beachten Sie: Ihnen stehen grundsätzlich auch die externen Hinweisgeberstellen des Bundesamtes für Justiz (BfJ), des Bundeskartellamtes (BKartA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gleichwertig zu unserer internen Meldestelle zur Verfügung. Diese externen Meldestellen kommen mit einer Eingangsbestätigung auf Sie zu und weisen auf die Möglichkeit einer Meldung an unsere interne Meldestelle hin. Kommt die externe Meldestelle nach Prüfung Ihrer Meldung zu dem Ergebnis, dass diese unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und der Vorwurf stichhaltig ist, dann wird diese sich mit der Franz Ziel GmbH in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu klären. Kann die externe Meldestelle den Sachverhalt nicht in angemessener Zeit klären, gibt sie diesen an die zuständigen Verfolgungsbehörden ab.

Um dem Hinweis schnell, effizient und vollumfänglich nachzukommen sowie den ggf. bestehenden Missstand zügig abzustellen, bitten wir Sie, die Interne Meldestelle der Franz Ziel GmbH, welche von der unavigator betrieben wird, vorrangig zu nutzen. Damit helfen Sie den Betroffenen, Ihren Kolleginnen und Kollegen sowie der Franz Ziel GmbH Fehlentwicklungen frühzeitig abzustellen.